Nachhaltige Geldanlage: Vermittler sind gefordert
Das Thema Nachhaltigkeit durchdringt nach und nach alle Lebensbereiche. Auch Finanzberater und -beraterinnen sehen sich mit neuen gesetzlichen Vorschriften konfrontiert. Nicht allen gefällt das.
Mit dem 10. März 2021 verbinden manche Finanz- und Versicherungsmakler nicht viel Gutes. An diesem Tag trat die EU-Transparenzverordnung zur Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen in Kraft. Sie verpflichtet Beraterinnen und Berater, ihre Kunden umfangreich über Nachhaltigkeitsaspekte der von ihnen vermittelten Produkte aufzuklären. Das verlangt den betroffenen Berufsgruppen einiges an Aufwand ab. Dementsprechend gemischt waren die Reaktionen.
Große Unternehmen wie der Finanzdienstleister tecis betonen, die Anforderungen ernst zu nehmen und dem Thema Nachhaltigkeit die angemessene Bedeutung beizumessen: „tecis legt Wert auf eine ganzheitliche Beratung und einen nachhaltigen Produktauswahlprozess“, versichert der deutschlandweit an 230 Standorten tätige Dienstleister.
Berater ächzen unter Mehraufwand
Viele kleine Maklerbüros und Einzelberater sehen das ähnlich wie tecis, ächzen aber unter dem bürokratischen Mehraufwand immer neuer Gesetze und Verordnungen. „Die Vermittlerbranche muss erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen“, kritisierte etwa Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Ute Thoma, Vertriebsleiterin Betriebliche Vorsorge bei der Versicherung „Die Bayerische“ hält dagegen: „Dass die Europäische Union das Thema Nachhaltigkeit verbindlich in der Finanzberatung verankert, begrüßen wir“, so Thoma in einem Interview mit dem Fachportal „pfefferminzia.de“. Zwar sei ihr bewusst, dass die Transparenzverordnung für Makler mit Mehraufwand verbunden ist. „Wir sind aber überzeugt, dass dieser Aufwand für Vermittler eine sinnvolle Investition in die Zukunft, ja sogar eine große Chance ist. Denn immer mehr Kunden fordern diese Nachhaltigkeit für Finanzprodukte aktiv ein.“
Was bedeutet eigentlich „nachhaltig“?
Worum geht es genau? Die „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, wie es im Juristendeutsch heißt, schreibt Maklern und Beratern vor, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über Nachhaltigkeitsaspekte sowie die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Grundlage sind die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance), also ökologische und soziale Aspekte sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Diese Aufklärung muss sich auch auf der Website der Berater niederschlagen, sofern sie mehr als zwei Mitarbeiter beschäftigen.
Was auf den ersten Blick nicht zu viel verlangt scheint, gestaltet sich in der Umsetzung aber so kompliziert, dass gleich mehrere Verbände sich veranlasst sahen, ihrer Klientel detaillierte Hilfestellungen an die Hand zu geben, mit denen sie die Verordnung gesetzeskonform umsetzen können. Entsprechende Anleitungen finden sich zum Beispiel beim BVK oder dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.
Jeder dritte junge Anleger verlangt Nachhaltigkeit
Fakt ist, dass immer mehr Anleger ihr Geld in nachhaltig orientierte Investments stecken möchten – zumindest solange diese eine ordentliche Rendite abwerfen.
Unter jungen Erwachsenen legt inzwischen beinahe ein Drittel Wert auf die Einhaltung von ESG-Kriterien, wie die „Welt am Sonntag“ Anfang Mai berichtete. Das Problem ist nur: In der Praxis lässt sich zumindest für Laien nicht immer genau erkennen, wie nachhaltig ein Finanzprodukt wirklich aufgestellt ist. „Dazu bedarf es schon einiger Expertise“, heißt es beim Dienstleister tecis. „Wer also eine ökologisch und ethisch vertretbare Anlageform sucht, sollte sich dazu unbedingt von Fachleuten beraten lassen.“
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