Ratgeber

Familienrechtsstreit

Trennung eines Ehepaars
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Rechtsstreits in der Familie: Welche Möglichkeiten es gibt, sie zu klären

Kaum ein juristischer Bereich ist mit so vielen Emotionen aufgeladen wie das Familienrecht. Gleichzeitig besteht dieser Rechtsbereich aus vielen verschiedenen Teilen, was ihn zusätzlich komplex machen kann. Das Familienrecht selbst versteht sich als Teilbereich des Zivilrechts und ist wiederum unterteilt in:

  • Kindschaftsrecht
  • Scheidungsrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Versorgungsausgleichsrecht

Allerdings zählen noch etliche andere Bereiche mit in dieses umfassende juristische Gebiet. Vaterschaftstests beispielsweise können auch durch das Familienrecht erwirkt werden. Wie diese kurze Auflistung schon vermuten lässt, findet das Familienrecht besonders dann Anwendung, wenn bestehende Familien, Ehen oder Lebenspartnerschaften aufgelöst werden. Den rechtlichen Rahmen stecken hierfür besonders die Paragraphen 1297 bis 1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie einige weitere Nebengesetze.

Wann Anwälte helfen können

Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten innerhalb einer Familie, kann man schon frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen. Dies ist nicht selten ratsam, da besonders Familienstreits sehr emotional verlaufen und ein „kühler Kopf“ von außerhalb eine Eskalation oft besser vermeiden kann als persönlich Betroffene.

Diese Einschätzung teilen auch Gerichte, weshalb es bei Familiengerichten den sogenannten „Anwaltszwang“ gibt. Dieser soll dafür sorgen, dass juristische von emotionalen Standpunkten jederzeit klar getrennt werden. In Anbetracht dieser Zwangsregelung ist es auch nicht verwunderlich, dass Fachanwälte für Familienrecht in Deutschland die zweitgrößte Gruppe von Fachanwälten stellen. Mehr Fachanwälte gibt es nur für Arbeitsrecht. Allerdings besagt der Anwaltszwang nicht, dass man einen bestimmten Fachanwalt einschalten muss. Es kann also, je nach Streit, sinnvoll sein, sich einen anders spezialisierten Rechtsbeistand zu suchen. Eine gute Wahl ist in der Regel ein Fachanwalt, der sich auf Verfassungsrecht und-beschwerden versteht. Warum, zeigen wir später.

Gibt es Alternativen zum Gerichtsverfahren?

Ein Gang zum Anwalt fällt in aller Regel schwer. Oft sind die Themen, die man dort besprechen muss, nicht sehr angenehm und es kann obendrein schnell sehr teuer werden. Daher gibt es in Deutschland auch sogenannte Rechtsberatungsstellen. Diese beschäftigen sich meistens mit unterschiedlichen juristischen Gebieten und können eine erste, in der Regel kostenlose oder sehr günstige, Einschätzung geben, ob man mit dem eigenen Anliegen einen Anwalt konsultieren sollte.

Auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme von Gerichtsverfahren klären diese Stellen auf. Sie informieren über die Bedingungen, die an Prozesskostenhilfe oder einen Beratungshilfeschein geknüpft sind. Bei diesen beiden muss man als Privatperson bei Recherchen aufpassen, denn die Leistungen und Voraussetzungen unterscheiden sich in jedem Bundesland. Außerdem leiten Beratungsstellen oft noch zu anderen möglichen Anlaufstellen weiter, die eine Gerichtsverhandlung manchmal verhindern können.

Besonders die Angebote zur Mediation und Streitschlichtung sind meistens vielseitig und sollten in Betracht gezogen werden, gerade wenn auch Kinder involviert sind. Sind diese außergerichtlichen Lösungen gescheitert, bleibt oft kein anderer Weg mehr übrig als der zum Rechtsanwalt.

Und wenn der Familienrechtsanwalt nicht mehr helfen kann?

Kommt es zu einem Gerichtstermin und zu einem rechtskräftigen Urteil, ist damit nicht immer aller Streit beseitigt. Gerade bei Urteilen von Familiengerichten kommt es häufig vor, dass nicht beide Seiten glücklich mit einem Richterspruch sind. Oft schließen sich deshalb weitere Differenzen an einen ersten Rechtsstreit an. Erfahrungsgemäß können sich solche Streitigkeiten sehr weit hochschaukeln. Wenn dann der Verdacht entsteht, dass eine der Parteien in ihren Grundrechten verletzt wurde, bleibt oft nur noch das Mittel der Verfassungsbeschwerde. Eine Verfassungsbeschwerde sollte allerdings nicht leichtfertig eingereicht werden, sondern wohl durchdacht sein. Eine solche Beschwerde muss innerhalb eines Monats, unter der Einhaltung strenger Formalia, beim Verfassungsgericht eingereicht werden. Spätestens jetzt muss man einen Fachanwalt für Verfassungsrecht konsultieren. Kennt dieser den eigenen Fall von Anfang an, ist das von enormem Vorteil.  

Image: pixabay.com / GimpWorkshop

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