Die betriebliche Krankenversicherung: Chancen für den Arbeitgeber
In Zeiten des sich verschärfenden Wettbewerbs um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt ist sie für Arbeitgeber ein attraktives Argument für die Mitarbeitergewinnung: die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie hat für beide Arbeitgeber und -nehmer echte Vorteile zu bieten, birgt für den Erstgenannten aber auch gewisse Risiken.
Die bKV als Modul des betrieblichen Versorgungssystems
Die betriebliche Krankenversicherung gehört neben der Betriebsrente sowie der betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung zu den betrieblichen Versorgungssystemen.
Während Unternehmen laut Betriebsrentengesetz dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern eine private Altersvorsorgemöglichkeit in Form einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, ist die bKV eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Sie kann vom Arbeitnehmer als eine Art Bonus gesehen werden – wie eine Gehaltserhöhung oder Bonuszahlung.
Die bKV hat aber auch für den Arbeitgeber einige Vorteile, die sie für viele Firmen attraktiver werden lässt.
Die Vorteile fürs Unternehmen
Seit einiger Zeit ist die betriebliche Krankenversicherung mehr und mehr zu einem Incentive-Instrument für mittelständische und größere Firmen geworden, denn die Unternehmen befinden sich heute in einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation. Fach- und Spitzenkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt Mangelware, und Arbeitgeber müssen sich mehr einfallen lassen, um sie für sich gewinnen zu können. Eine bKV ist da ein gutes Argument, um zu punkten.
Und es gibt noch weitere Vorteile: So sind die Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung bis zu einer Höhe von 44 Euro abgaben- und steuerfrei und können als Betriebsausgabe gewinnmindernd von der Steuer abgesetzt werden.
Allerdings: Als Unternehmer muss man bei der Gründung einer betrieblichen Krankenversicherung auch Stolperfallen beachten, die sich im Arbeitsrecht verstecken. So kann zum Beispiel unter Umständen gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen werden, wenn ein Teil der Arbeitnehmer bei der bKV außen vor bleiben und deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen können.
Deshalb ist es ratsam, sich bei fachlich versierten Anwälten und Kanzleien eingehend zu informieren, die sich mit diesen Aspekten des Arbeitsrechts bestens auskennen.
Die Vorteile für Arbeitnehmer
Für Arbeiter und Angestellte hat die bKV diverse Vorteile: Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten sie mit nur geringem eigenen Kapitaleinsatz durch ihren Arbeitgeber Zusatzleistungen, die denen einer privaten Krankenversicherung oft gleichkommen. Dazu gehören unter anderem der Wegfall oder eine starke Vereinfachung der Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten, eine verbesserte Gesundheitsvorsorge sowie eine optionale Familienabsicherung für Ehepartner und Kinder.
Allerdings ist hier der Arbeitnehmer direkt Vertragsnehmer und zuständig für die Zahlung der fälligen Beiträge für Frau und Kinder.
Generell können alle Arbeitnehmer, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, auch Mitglied in einer bKV werden. Dazu müssen sie allerdings einen zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
Viele Versicherungsgesellschaften, die eine bKV bereitstellen, verlangen eine Mindestanzahl von Versicherten – in der Regel sind das zehn Mitarbeiter.
Generell gilt dabei: Je mehr Arbeitnehmer der bKV ihres Unternehmens beitreten, desto besser werden die Konditionen.
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