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Nach drei Jahren schuldenfrei – die neue Regelung zur Restschuldbefreiung

Markt Aktuell
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Ordner mit InsolvenzbeschriftungIm vergangenen Jahr wurde eine weitere Insolvenzrechtsreform verabschiedet, die zum 1. Juli 2014 in Kraft tritt. Schuldner können sich darüber freuen, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist künftig eine Restschuldbefreiung schneller möglich. Einfach wird der Weg raus aus den Schulden trotzdem nicht. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Neuregelungen.

Verkürzung der Wohlverhaltens-Frist

Heute ist eine Restschuldbefreiung grundsätzlich erst sechs Jahre nach der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgesehen. Diese Wohlverhaltens-Frist bleibt zwar weiterhin bestehen, sie kann jetzt aber verkürzt werden, wenn der Schuldner glaubhaft alles zur Entschädigung seiner Gläubiger getan hat:

  • • sie beträgt drei Jahre, wenn innerhalb dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigeransprüche befriedigt und die Verfahrenskosten bezahlt wurden;
  • • sie umfasst fünf Jahre, wenn in diesem Zeitraum wenigstens alle Verfahrenskosten beglichen worden sind. Die Kosten liegen üblicherweise in einer Größenordnung von 1.500 bis 3.000 Euro.

Die Restschuldbefreiung tritt – wie auch schon jetzt – sofort ein, wenn alle Forderungen vollständig befriedigt worden sind – ein Fall, der in der Praxis eher selten vorkommt.

Erleichterungen und Verschärfungen

Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Einführung des Verbraucherinsolvenzplans.
Der Schuldner kann künftig im Einvernehmen mit Gläubigern und Gericht einen Plan entwickeln, wie und in welchem Umfang er eine Entschuldung durchführen möchte. Das Insolvenzplanverfahren kann dabei unabhängig von gesetzlichen Vorgaben an die konkreten Gegebenheiten im Einzelfall angepasst werden. Es erlaubt damit einen individuellen Weg zur Entschuldung. In einigen Punkten bringt die Insolvenzrechtsreform auch Verschärfungen. So ist künftig bei rückständigen Unterhaltsverpflichtungen und bei Steuerschulden generell keine Restschuldbefreiung mehr möglich.
Bisher galt dies nur für ausstehende Buß- und Strafgeldzahlungen.

Insolvenzverfahren als Chance nutzen

Die meisten Neuregelungen gelten für Verbraucherinsolvenzverfahren ab 1. Juli 2014. Bei Alt-Verfahren bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, hier gilt auch weiterhin die sechsjährige Wohlverhaltens-Frist. Jahr für Jahr müssen rund 100.000 Deutsche den Weg in die Privatinsolvenz gehen. Die Reform eröffnet ihnen Möglichkeiten für eine schnellere finanzielle Konsolidierung.
Trotz der nicht unerheblichen Auflagen stellt die Restschuldbefreiung eine Lebenschance dar. Hier konsequente alle Möglichkeiten der Unterstützung zu nutzen, ist eine Aufgabe, der sich betroffene Schuldner stellen müssen. Dazu gehört auch der Gang zur Schuldnerberatung (mehr dazu hier), sie kann bei der Entschuldung helfen.

N-Media-Images – Fotolia ( Rechte am Bild )

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