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Das Bauvorhaben richtig planen – mit wichtigen Informationen zum Baurecht

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Ein Mann sollte in seinem Leben einen Baum pflanzen, einen Sohn zeugen und ein eigenes Haus bauen. So lautete es mal…. Leichter gesagt als getan, vor allem beim Thema Hausbau gibt es viele Dinge vor allem rechtlicher Natur zu beachten. Kennt man die eigenen Rechte und Möglichkeiten nicht, verliert man unter Umständen viel Geld und der Traum platzt. Vor der Umsetzung des eigenen Traumes sollte man also vor allem einen kleinen Exkurs in den Bereich Baurecht unternehmen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es?

Das Baurecht ist grundsätzlich im BGB geregelt. Schließt man mit einem Bauunternehmer einen Vertrag über die Errichtung des eigenen Hauses, so gelten immer diese allgemeinen Regeln. Darüber hinaus gibt es speziell für das Bauwesen die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2012). Dieses Regelwerk ist Grundbestandteil eines jeden Bauvertrages und wurde zuletzt 2012 geändert. In der VOB sind alle Grundlagen eines Bauvertrages von Art und Umfang der Leistung, über die Vergütung, die einzuhaltenden Fristen, die Mängel und deren Beseitigung bis hin zum Kündigungsrecht enthalten. Besonders die Einhaltung der Fristen und die Bauabnahme mit Feststellung etwaiger Mängel und die baurechtlichen Grundlagen für deren Beseitigung sind existenziell für den Bauherren.
Daher sollte man grundsätzlich einen Sachverständigen mit der Bauüberwachung beauftragen, da dieser alle Ansprüche aus diesem Regelwerk für Baurecht auch umsetzen kann und somit dafür sorgt, dass das eigene Bauvorhaben auch gelingt. Es gibt im Internet einige Anbieter, die vorgefertigte Verträge und Schreiben anbieten, die für ein geplantes Bauvorhaben genutzt werden können.

Worauf sollte man zusätzlich noch achten?

Hat man erst einmal einen Bauunternehmer beauftragt, dann ist man natürlich auf dessen Zuverlässigkeit angewiesen. Die Kosten des Unternehmens laufen an diesem Punkt schon mit, da man in der Regel schon Gebühren und Honorare bezahlt hat und unter Umständen schon ein Kredit oder eine Baufinanzierung genehmigt wurde.
Größtes Risiko für das Bauvorhaben ist sicher der Ausfall des Bauunternehmens. Man stelle sich vor, die Hälfte des Wohnhauses ist gebaut, mit vielen Mängeln, die das Unternehmen aber nicht mehr beseitigen kann, da es insolvent ist. Diese Gefahr sichert man über eine Gewährleistungsbürgschaft, also sozusagen eine Versicherung gegen den Ausfall des Bauunternehmens, ab. Zusätzlich sollte man mit dem Sachverständigen vor Beginn genau auf die Fristen im Vertrag achten. Hier kann man über die VOB 2012 vieles genau festlegen.
Jede Verzögerung erhöht die Kosten im Bauvorhaben, da Kredite bedient werden müssen und man während der Bauzeit oft noch eine Wohnung zusätzlich bezahlt. Gegen Totalausfall hilft nur eine Gewährleistungsbürgschaft, die entweder die volle Bausumme bis zum Ende der Gewährleistungsfrist abdeckt, oder bei der man vertraglich festgelegt, einen gewissen Prozentsatz einbehält.

Lieber doch nicht bauen?

Bauen ist in der heutigen Zeit aufgrund der hohen finanziellen Belastung immer auch ein Risiko. Man sollte also unbedingt auf professionelle Beratung zurückgreifen. Der Bauherr erkennt Mängel oft erst, wenn das Haus steht und die im Vertrag festgeschriebene Summe gezahlt wurde.
Die dann vom Bauherrn zu tragenden Kosten hätten entweder über die Gewährleistungsbürgschaft oder direkt vom Bauträger übernommen werden können. Die VOB 2012 regelt alles umfangreich, der Sachverständige hat hier den nötigen Einblick und kann den Bauherren vor finanziellen Verlusten bewahren.

Bildquelle: Mandy Köppen ( fotolia)

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